Die Thüringer Eisenbahn beabsichtigt für die Netzfahrplanperiode 2026/2027 eine Anpassung der Entgelte für das Mindestzugangspaket. Zugangsberechtigte haben die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung (bis zum 13.10.2025) Stellung zu nehmen. Stellungnahmen sind ausschliesslich per E-Mail an folgende Adresse zu übersenden info@thueringer-eisenbahn.de.
Die vorläufigen Fassungen der geänderten Entgeltliste und der geänderten SNB-AT/SNB-BT sind hier abrufbar
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die ihren Sitz in der Bundesrebublik Deutschland haben, haben nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz das Recht, die Eisenbahninfrastruktur von Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), die dem öffentlichen Verkehr dienen, diskriminierungsfrei zu benutzen.
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